Ich habe zwei Kinder – eines davon mit einer Behinderung, das andere gesund.
Ich bin seit vielen Jahren berufstätig, war mit dem Vater meiner Kinder verheiratet und später alleinerziehend.
Wegen der besonderen Betreuungssituation wurden mir für mein behindertes Kind bis zu dessen 18. Lebensjahr Rentenpunkte angerechnet – allerdings nur, solange ich höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitete.
Dieser Ausgleich entfiel, als sich tarifliche Regelungen änderten und meine Arbeitszeit geringfügig über diese Grenze hinausging (30,75 Std. Woche)., obwohl mein Gehalt gleich blieb.
Mein Alltag bestand über viele Jahre aus vier Schichten:
- Kinder morgens fertig machen, damit sie in die Kita oder Schule gehen konnten.
- Arbeit.
- Nach Feierabend einkaufen, Kinder abholen, Arzt- oder Therapietermine erledigen.
- Abendessen, Haushalt, Papierkram.
Freizeit? Erholung? Hobbys oder Freundschaften? Kaum möglich.
Mein späterer Lebensgefährte war leider keine große Unterstützung – ebenso wenig wie meine eigene Familie.
Heute sind beide Kinder erwachsen. Mein Sohn mit Behinderung lebt in einer betreuten Wohngruppe, sein Bruder hat selbst eine Familie und ist berufstätig.
Ich bin Anfang 60, gesetzliche Betreuerin meines Sohnes und versuche, bis zum Renteneintrittsalter durchzuhalten – was mir zunehmend schwerfällt.
Es ist so ungerecht, dass man als Frau und Mutter mit dieser Mehrfachbelastung – alleinerziehend, mit einem behinderten Kind, in Teilzeit – keine staatliche Anerkennung oder Entlastung erhält.
Die Kräfte und die Gesundheit lassen seit Jahren nach.
Es wäre so hilfreich, wenn berufstätige Eltern von behinderten Kindern oder Angehörigen regelmäßig – zum Beispiel alle zwei Jahre – eine mehrwöchige Kur zur Erholung bekommen könnten.



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