Komm zum SPOTLIGHT_LUA!

Wir stellen euch die Liga vor und ihr könnt alle Fragen loswerden, die euch unter den Nägeln brennen:  Mo, 24.11. 20.30-21.30h, Di, 9.12. 12-13h oder Mi, 17.12. 20.30-21.30h

Ohne Anmeldung, offen für alle!

CARE_CHARTA

Schutz der Sorgearbeit ins Grundgesetz!

Werdet als Organisation oder Unternehmen Teil eines wachsenden Bündnisses für faire Bedingungen bei der unbezahlten Arbeit.

Das Grundgesetz schützt verschiedene Merkmale und Lebenssituationen.

Aber ein Schutz für Menschen mit Fürsorgeverantwortung fehlt – obwohl ihre Arbeit unverzichtbar ist.

Durch die explizite Nennung von familiärer Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Sorgearbeitende keine Nachteile mehr inkauf nehmen müssen.

CARE
_CHARTA

Für gleiche Rechte und Chancen von Care-Arbeitenden

Präambel

Care-Arbeit – Kinder versorgen, Angehörige pflegen, familiären Alltag organisieren, füreinander da sein – ist die  Grundlage unseres Zusammenlebens. 

Jeder Mensch ist in jeder Lebensphase auf Care-Arbeit angewiesen. Der zeitliche Umfang unbezahlter Care-Arbeit ist dabei fast doppelt so hoch wie der der bezahlten Lohnarbeit (1). 

Doch wer diese Aufgaben übernimmt, erfährt zahlreiche Nachteile: geringere Einkommen, weniger Rente, Zeitarmut – und damit eingeschränkte Teilhabe und weniger Möglichkeiten, sich politisch wie kulturell einzubringen.

Diese Benachteiligung trifft besonders Frauen, aber auch alle anderen, die Care-Arbeit leisten – ob in traditionellen Familien, Wahlfamilien, queeren Konstellationen oder freundschaftlich-familiären Beziehungen.

Grundsätze

  1. Care-Arbeit ist das Fundament unserer Gesellschaft
  2. Alle Care-Arbeitenden erfahren aufgrund ihrer Fürsorgeverantwortung Nachteile. 
  3. Nachteile durch Fürsorgeverantwortung sind ein strukturelles und kein individuelles Problem.
  4. Nur eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz schützt Care-Arbeitende wirksam.

    Kernforderung

    „Familiäre Fürsorgeverantwortung“ gehört als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Wir laden Organisationen und Institutionen ein, diese Charta zu unterzeichnen und gemeinsam ein starkes Zeichen für Gleichstellung, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu setzen.

    Ab Dezember 2026 kann gegen eine Spende euer Logo hier stehen.