WIR FORDERN
Schutz der Sorgearbeit ins Grundgesetz!
Wer unbezahlt Fürsorgeverantwortung übernimmt, darf deswegen keine Nachteile erleiden.


Das Grundgesetz schützt verschiedene Merkmale und Lebenssituationen.
Aber ein Schutz für Menschen mit Fürsorgeverantwortung fehlt – obwohl ihre Arbeit unverzichtbar ist.
Durch die explizite Nennung von familiärer Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Sorgearbeitende keine Nachteile mehr inkauf nehmen müssen.
Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir ergänzen: Niemand darf wegen familiärer Fürsorge-verantwortung benachteiligt werden.
Was sich damit verändern würde

Arbeitszeit neu denken
Eine allgemeine Verkürzung der Lohnarbeitszeit könnte die Vereinbarkeitsfrage für alle lösen – denn wenn alle weniger arbeiten, haben alle mehr Zeit für Sorge. Flexible Arbeitsmodelle und Home-Office würden zum Rechtsanspruch, der Kündigungsschutz für Sorgearbeitende gestärkt. Eltern- und Pflegezeiten könnten großzügiger und flexibler gestaltet werden.

Soziale Sicherung stärken
Die systematische Benachteiligung von Sorgearbeitenden in den Sozialversicherungssystemen würde beendet. Sorgezeiten müssten in der Rente besser berücksichtigt, neue steuerliche Entlastungen eingeführt werden. Pflegegeld und Unterstützungsleistungen würden ausgebaut. Sorgearbeit würde endlich als fundamentaler Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft.

Infrastruktur ausbauen
Der Verfassungsrang würde Bund, Länder und Kommunen verpflichten, eine bedarfsgerechte Betreuungsinfrastruktur zu schaffen. Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen müssten ausgebaut werden. Die öffentliche Hand wäre in der Pflicht, eine sorgefreundliche Infrastruktur zu gewährleisten – von flexiblen Betreuungsangeboten bis zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige.

Gleichstellung erreichen
Der Abbau der Nachteile durch Sorgearbeit würde zu einer allgemeinen Aufwertung von Sorgetätigkeiten führen. Dies würde es Männern erleichtern, diese Aufgaben zu übernehmen, ohne einen Statusverlust zu erleben. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung könnte aufgebrochen werden. Die Gleichstellung würde dadurch in allen Lebensbereichen vorangetrieben.

Gewaltschutz verbessern
Die verfassungsrechtliche Anerkennung familiärer Fürsorgeverantwortung würde auch den Gewaltschutz stärken. Ökonomische Abhängigkeiten, die oft aus der ungleichen Verteilung von Sorgearbeit resultieren, sind ein zentraler Risikofaktor für häusliche Gewalt. Durch die finanzielle Stärkung von Sorgearbeitenden würde ihre Möglichkeit, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen, verbessert.

Gesellschaft verändern
Die Verfassungsänderung würde einen kulturellen Wandel anstoßen. Sorgearbeit würde sichtbar und als gesellschaftlich notwendige Arbeit anerkannt. Die geschlechtsspezifische Zuschreibung von Sorgearbeit könnte aufgebrochen werden. Eine neue Balance von Erwerbs- und Sorgearbeit würde möglich – nicht als individuelles Problem, sondern als gesellschaftliche Normalität.

Das sind nur einige Beispiele. Kinderschutz, Migrationsbetroffene, die Löhne im beruflichen Care-Sektor und vieles mehr werden davon profitieren.