Care ins Grundgesetz!
Niemand sollte wegen Care-Arbeit benachteiligt werden. Deswegen fordert mit der Liga für unbezahlte Arbeit:
Familiäre Fürsorgeverantwortung gehört als Diskriminierungsmerkmal in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz
PETITION
Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung ODER FAMILIÄRER FÜRSORGEVERANTWORTUNG benachteiligt werden.
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Hier geht es zu WeAct (coming Nov 2025)
Was sich damit verändern würde

Arbeitszeit neu denken
Eine allgemeine Verkürzung der Lohnarbeitszeit könnte die Vereinbarkeitsfrage für alle lösen – denn wenn alle weniger arbeiten, haben alle mehr Zeit für Care. Flexible Arbeitsmodelle und Home-Office würden zum Rechtsanspruch, der Kündigungsschutz für Care-Arbeitende gestärkt. Eltern- und Pflegezeiten könnten großzügiger und flexibler gestaltet werden.

Soziale Sicherung stärken
Die systematische Benachteiligung von Care-Arbeitenden in den Sozialversicherungssystemen würde beendet. Care-Zeiten müssten in der Rente besser berücksichtigt, neue steuerliche Entlastungen eingeführt werden. Pflegegeld und Unterstützungsleistungen würden nachhaltig ausgebaut.

Infrastruktur ausbauen
Der Verfassungsrang würde Bund, Länder und Kommunen verpflichten, eine bedarfsgerechte Betreuungsinfrastruktur zu schaffen. Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen müssten ausgebaut werden. Die öffentliche Hand wäre in der Pflicht, eine carefreundliche Infrastruktur zu gewährleisten – von flexiblen Betreuungsangeboten bis zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige.

Gleichstellung erreichen
Der Abbau der Nachteile durch Care-Arbeit würde zu einer allgemeinen Aufwertung von Care-Tätigkeiten führen. Dies würde es Männern erleichtern, diese Aufgaben zu übernehmen, ohne einen Statusverlust zu erleben. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung könnte aufgebrochen werden. Die Gleichstellung würde dadurch in allen Lebensbereichen vorangetrieben.

Gewaltschutz verbessern
Die verfassungsrechtliche Anerkennung familiärer Fürsorgeverantwortung würde auch den Gewaltschutz stärken. Ökonomische Abhängigkeiten, die oft aus der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit resultieren, sind ein zentraler Risikofaktor für häusliche Gewalt. Durch die finanzielle Stärkung von Care-Arbeitenden würde ihre Möglichkeit, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen, verbessert.

Gesellschaft verändern
Die Verfassungsänderung würde einen kulturellen Wandel anstoßen. Care-Arbeit würde sichtbar und als gesellschaftlich notwendige Arbeit anerkannt. Die geschlechtsspezifische Zuschreibung von Care-Arbeit könnte aufgebrochen werden. Eine neue Balance von Erwerbs- und Care-Arbeit würde möglich – nicht als individuelle Lösung, sondern als gesellschaftliche Normalität.
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Kümmern, kochen, putzen, trösten: Die Hälfte aller Menschen zwischen 25 und 65 Jahren trägt Fürsorgeverantwortung. Das sind über 22 Millionen Menschen, die jeden Tag systemrelevante Arbeit leisten. Doch das ist nicht anerkannt und sozial abgesichert. Das muss sich ändern.
Die Liga für unbezahlte Arbeit ist die Interessenvertretung für Eltern, Pflegende und Fürsorgende.
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Doch die Lasten tragen nur wenige. Zu wenige.
CARE
_CHARTA
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