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Care ins Grundgesetz!

Niemand sollte wegen Care-Arbeit benachteiligt werden. Deswegen fordert mit der Liga für unbezahlte Arbeit auf WeAct:

Familiäre Fürsorgeverantwortung gehört als Diskriminierungsmerkmal in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz.

PETITION

Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung ODER FAMILIÄRER FÜRSORGEVERANTWORTUNG benachteiligt werden.

Jetzt Petition auf WeAct unterzeichnen!

Was sich damit verändern würde

Arbeitszeit neu denken

Eine allgemeine Verkürzung der Lohnarbeitszeit, um gleiche Chancen für Care-Arbeitende sicherzustellen, könnte die Vereinbarkeitsfrage für alle lösen – denn wenn alle weniger arbeiten, haben alle mehr Zeit für Care. Flexible Arbeitsmodelle und Home-Office würden zum Rechtsanspruch, der Kündigungsschutz für Care-Arbeitende gestärkt. Eltern- und Pflegezeiten könnten großzügiger und flexibler gestaltet werden.

Soziale Sicherung stärken

Die Leistung von Care-Arbeitenden in den Sozialversicherungssystemen würde endlich anerkannt. Care-Zeiten müssten in der Rente besser berücksichtigt, neue steuerliche Entlastungen eingeführt werden. Pflegegeld und Unterstützungsleistungen würden nachhaltig ausgebaut. 

Infrastruktur ausbauen

Der Verfassungsrang würde Bund, Länder und Kommunen verpflichten, eine bedarfsgerechte Betreuungsinfrastruktur zu schaffen. Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen müssten ausgebaut werden. Die öffentliche Hand wäre in der Pflicht, eine carefreundliche Infrastruktur zu gewährleisten – von flexiblen Betreuungsangeboten bis zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige.

Gleichwertigkeit erreichen

Der Abbau der Nachteile durch Care-Arbeit würde zu einer allgemeinen Aufwertung von Care-Tätigkeiten führen. Dies würde es Männern erleichtern, diese Aufgaben zu übernehmen, ohne einen Statusverlust zu erleben. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung könnte aufgebrochen werden. Die Gleichstellung würde dadurch in allen Lebensbereichen vorangetrieben.

Gewaltschutz verbessern

Die verfassungsrechtliche Anerkennung familiärer Fürsorgeverantwortung würde auch den Gewaltschutz stärken. Ökonomische Abhängigkeiten, die oft aus der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit resultieren, sind ein zentraler Risikofaktor für häusliche Gewalt. Durch die finanzielle Stärkung von Care-Arbeitenden würde ihre Möglichkeit, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen, verbessert.

Gesellschaft verändern

Die Verfassungsänderung würde eine Schutzlücke schließen. Care-Arbeit würde sichtbar und als gesellschaftlich notwendige Arbeit anerkannt. Die geschlechtsspezifische Zuschreibung von Care-Arbeit könnte aufgebrochen werden. Eine neue Balance von Erwerbs- und Care-Arbeit würde möglich – nicht als individuelle Lösung, sondern als gesellschaftliche Normalität.

Jetzt Petition auf WeAct unterzeichnen!

FAQ

Worum geht es genau bei der Grundgesetzänderung?

Ausgangspunkt ist Artikel 3 Grundgesetzes (GG).

Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Art. 3 Abs. 2 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die systematische Benachteiligung von Sorgearbeitenden verletzt den Gleichheitsgrundsatz doppelt: 1. Sie schafft eine Ungleichbehandlung zwischen Menschen mit und ohne Fürsorgeverantwortung. 2. Sie verfestigt die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, da überwiegend Frauen Sorgearbeit leisten

Das Grundgesetz erkennt bereits an, dass Fürsorge besonderen Schutz verdient. Art. 6 Abs. 4 GG: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Dieser Schutzauftrag ist jedoch zu eng gefasst (nur Mütter), nicht mit konkreten Rechten verbunden und in der Realität nicht wirksam.

Art. 3 Abs. 3 GG besagt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Während verschiedene unveränderliche Merkmale und Lebenssituationen explizit geschützt sind, fehlt der Schutz für Fürsorgeverantwortung – obwohl diese gesellschaftlich notwendig ist, unvermeidbar ist und systematische Benachteiligung zur Folge hat.

Die logische Konsequenz ist: Die Aufnahme der „familiären Fürsorgeverantwortung“ in Art. 3 Abs. 3 GG, um:

1. Den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz für Sorgearbeitende zu verwirklichen.
2. Den staatlichen Auftrag zur Gleichstellung der Geschlechter zu erfüllen.
3. Den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag für Fürsorge effektiv umzusetzen.

Nur durch die explizite Nennung als Diskriminierungsmerkmal kann der Verfassungsauftrag zur Gleichberechtigung auch für Menschen mit Fürsorgeverantwortung Realität werden.

Wir fordern

Was könnte eine Grundgesetzänderung denn bewirken?

A) Lohnarbeitszeit und Vereinbarkeit

Die Verankerung familiärer Fürsorgeverantwortung im Grundgesetz würde die Arbeitswelt grundlegend verändern. Eine allgemeine Reduzierung der Lohnarbeitszeit könnte für alle Menschen eingeführt werden, um Chancengleichheit herzustellen. Arbeitgeber müssten flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten und Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen, besonders bei Elternzeit, Teilzeitarbeit und Karriereentwicklung. Das Recht auf Karriere in Teilzeit und gleichwertige Aufstiegschancen für Teilzeitkräfte würden selbstverständlich. Unternehmen wären verpflichtet, Schulungsprogramme zur Sensibilisierung für die Herausforderungen von Menschen mit Fürsorgeverantwortung durchzuführen, um eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung zu fördern.

B) Rentenabsicherung

Im Rentensystem würde die rechtliche Absicherung zu einem verstärkten politischen Willen führen, die Ansprüche von Menschen mit Fürsorgeverantwortung zu verbessern. Erziehungs- und Pflegezeiten würden stärker angerechnet, und spezielle Programme könnten für Sorgearbeitende Rentenansprüche aufbauen oder bestehende Rentenlücken schließen. Die systematische Benachteiligung, die heute zu Altersarmut führt, würde durch gezielte Maßnahmen bekämpft, um die lebenslangen finanziellen Nachteile durch Sorgearbeit auszugleichen.

C) Erholungsangebote

Die rechtliche Grundlage würde die Bereitstellung und Finanzierung von Erholungsangeboten für Menschen mit Fürsorgeverantwortung stärken. Mehr Ressourcen flössen in Programme, die gezielt auf die Bedürfnisse dieser Gruppen eingehen, ähnlich dem Müttergenesungswerk, aber für alle Sorgearbeitenden. Der Zugang zu solchen Angeboten würde erleichtert und ausgebaut, um die physische und psychische Gesundheit von Sorgearbeitenden zu fördern und ihre Regeneration zu unterstützen.

D) Care-Infrastruktur

Die Anerkennung familiärer Fürsorgeverantwortung würde zu erhöhtem Druck auf den Staat führen, in die Care-Infrastruktur zu investieren. Der Ausbau von Kitas und die Verbesserung der Bedingungen in Pflegeeinrichtungen würden vorangetrieben. Zusätzliche staatliche Mittel würden bereitgestellt, um eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, was auch zu einer besseren Bezahlung und Ausbildung von Fachkräften in diesen Bereichen führen würde.

F) Stadtplanung

In der Stadtplanung müssten die Bedürfnisse von Familien und Pflegebedürftigen stärker berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung von Wohngebieten, öffentlichen Räumen und Verkehrsinfrastrukturen würden barrierefreie Zugänge, Spielplätze und Gemeinschaftsräume selbstverständlich. Die Standortwahl für Kitas, Schulen und Gesundheitsdienste würde gezielt auf die Bedürfnisse von Familien und Pflegepersonen ausgerichtet. Mehr öffentliche Grünflächen und Freizeitangebote würden geschaffen, die Raum zur Entspannung bieten – mit mehr Bänken und Räumen ohne Konsumzwang.

G) Asylrecht

Im Asylrecht würde die familiäre Fürsorgeverantwortung als relevantes Kriterium anerkannt. Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erhielten besondere Berücksichtigung und Schutz. Asylsuchende mit Fürsorgeverantwortung bekämen gezielte Integrationsangebote wie Sprachkurse, berufliche Qualifizierung oder psychosoziale Unterstützung. Die Regelungen zur Familienzusammenführung würden verbessert, um Asylbewerbern zu ermöglichen, ihre auf Fürsorge angewiesenen Angehörigen nach Deutschland zu holen.

H) Gleichstellung

Der Abbau der Nachteile durch Sorgearbeit würde zu einer allgemeinen Aufwertung von Sorgetätigkeiten führen. Dies würde es Männern erleichtern, diese Aufgaben zu übernehmen, ohne einen Statusverlust zu erleben. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung könnte aufgebrochen werden, wenn Sorgearbeit gesellschaftlich anerkannt und rechtlich geschützt wäre. Die Gleichstellung der Geschlechter würde dadurch in allen Lebensbereichen vorangetrieben.

I) Wirtschaft und Löhne

In der Wirtschaft würde die Anerkennung von Fürsorgeverantwortung zu einer Neubewertung von Lohnstrukturen führen, um den Gender Pay Gap zu verringern. Berufe im Pflege- und Erziehungssektor erführen eine finanzielle Aufwertung. Unternehmen müssten betriebliche Kinderbetreuung, Pflegeunterstützung oder Beratungsangebote für Mitarbeitende mit Fürsorgeverantwortung anbieten. Steuerliche Anreize würden für familienfreundliche Arbeitsmodelle geschaffen. Die Erwerbsbeteiligung von Sorgearbeitenden könnte steigen, was dem Fachkräftemangel entgegenwirken würde. Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen entstünden, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit Fürsorgeverantwortung zugeschnitten sind.

J) Bildungssystem

Das Bildungssystem würde sich an die Bedürfnisse von Familien anpassen. Schulzeiten und -strukturen würden familienfreundlicher gestaltet, etwa durch verlässliche Ganztagsangebote. Sorgekompetenzen wie Empathie und Fürsorge würden in die Lehrpläne integriert. Für Menschen mit Fürsorgeverantwortung entstünden flexiblere Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten durch Teilzeitmodelle und digitale Lernformate. Eine frühzeitige Sensibilisierung für Care-Themen in Schulen würde traditionelle Rollenbilder aufbrechen und die Wertschätzung für Sorgearbeit erhöhen.

K) Gesundheitssystem

Im Gesundheitswesen würden die spezifischen Belastungen von Sorgearbeitenden besser berücksichtigt. Die gesundheitlichen Risiken intensiver Sorgearbeit – von Rückenproblemen bis zu psychischen Belastungen – würden systematisch erfasst und durch präventive Angebote adressiert. Die hausärztliche Versorgung würde die familiäre Situation stärker einbeziehen. Niedrigschwellige psychologische Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige würden ausgebaut, um Isolation und Überforderung entgegenzuwirken.

L) Digitalisierung und technologische Entwicklung

Die Digitalisierung würde gezielt zur Unterstützung von Sorgearbeitenden eingesetzt. Technische Hilfsmittel von intelligenten Pflegehilfen bis zu Haushaltsrobotern würden gefördert. Digitale Plattformen vernetzten Sorgearbeitende und ermöglichten gegenseitige Unterstützung. Telemedizinische Angebote und digitale Pflegeunterstützung erleichterten den Alltag. Eine barrierefreie digitale Infrastruktur würde allen Menschen – unabhängig von Alter, Bildung oder finanziellen Möglichkeiten – den Zugang zu diesen technologischen Unterstützungsangeboten ermöglichen.

M) Medien und öffentlicher Diskurs

Die mediale Darstellung von Sorgearbeit würde sich grundlegend wandeln. Statt als selbstverständliche „Frauensache“ würde Sorgearbeit als gesellschaftlich relevante Aufgabe thematisiert. Verschiedene Familienmodelle und Sorgekonstellationen würden sichtbarer. Öffentliche Kampagnen trügen zur Aufwertung von Sorgearbeit bei und hinterfragten traditionelle Rollenbilder. Der öffentliche Diskurs würde Sorgearbeit nicht mehr als Privatsache, sondern als gesellschaftliche Aufgabe begreifen, die Anerkennung und Unterstützung verdient.

N) Internationale Zusammenarbeit

Auf internationaler Ebene könnte Deutschland Vorreiter werden und sich für die Entwicklung internationaler Standards zum Schutz von Sorgearbeitenden einsetzen. Der Austausch über Best Practices mit anderen Ländern würde intensiviert. In internationalen Wirtschafts- und Handelsabkommen fände die Bedeutung von Care-Arbeit Berücksichtigung. Besondere Aufmerksamkeit erhielte der Schutz migrantischer Care-Arbeiter*innen, deren Rechte durch internationale Abkommen gestärkt werden müssten.

O) Gewaltschutz und Gewaltprävention

Die verfassungsrechtliche Anerkennung familiärer Fürsorgeverantwortung würde auch den Gewaltschutz stärken. Ökonomische Abhängigkeiten, die oft aus der ungleichen Verteilung von Sorgearbeit resultieren, sind ein zentraler Risikofaktor für häusliche Gewalt. Durch die finanzielle Stärkung von Sorgearbeitenden würde ihre Autonomie erhöht und die Möglichkeit, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen, verbessert. Gewaltschutzeinrichtungen müssten die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Fürsorgeverantwortung berücksichtigen, etwa durch kinderfreundliche Schutzräume und Betreuungsangebote. Präventionsprogramme würden die Zusammenhänge zwischen traditionellen Rollenbildern, ökonomischer Ungleichheit und Gewalt thematisieren. Der verbesserte rechtliche Status von Sorgearbeitenden könnte zudem dazu beitragen, strukturelle Gewalt zu reduzieren, die sich in Abwertung, Ausgrenzung und Diskriminierung äußert. Nicht zuletzt würde die gesellschaftliche Aufwertung von Sorgearbeit langfristig zu einem Kulturwandel beitragen, der gewaltfördernde Männlichkeitsbilder hinterfragt und Fürsorge als menschliche Stärke, nicht als Schwäche definiert.

Diese Darstellung zeigt, wie tiefgreifend die Auswirkungen einer Grundgesetzänderung sein könnten. Sie würde nicht nur einzelne Bereiche verändern, sondern einen gesamtgesellschaftlichen Wandel anstoßen, der Sorgearbeit endlich den Stellenwert gibt, den sie verdient.

Wie realistisch ist eine Grundgesetzänderung wirklich?

Wenn es die entsprechenden Mehrheiten gibt, ist eine Grundgesetzänderung absolut realistisch – auch wenn es einige Jahre dauern wird, diese Mehrheiten zu schaffen (10-15 Jahre). Wir argumentieren aber nicht nur politisch, sondern auch juristisch. Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass der Schutz der familiären Fürsorge im Grundgesetz nicht ausreichend ist, kann es die Gesetzgeberin dazu auffordern, das Grundgesetz anzupassen – zum Beispiel durch die Aufnahme von familiärer Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3, Absatz 3.

Wie erfolgt theoretisch eine Grundgesetzänderung?

Ein Antrag auf Änderung kann von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingebracht werden. In der Praxis erfolgt die Initiative oft durch politische Parteien, gesellschaftliche Bewegungen oder Verbände, die Druck auf die politischen Akteure ausüben. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags erforderlich (Art. 79 Abs. 2 GG). Auch der Bundesrat muss mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Eine Grundgesetzänderung erfordert eine breite politische Zustimmung und ist daher nur mit starkem politischem Willen und gesellschaftlicher Unterstützung realisierbar. Die Aufnahme eines neuen Diskriminierungsverbots – etwa für familiäre Fürsorgeverantwortung – muss also nicht nur juristisch begründet, sondern auch politisch mehrheitsfähig gemacht werden.

Wird es auch eine Petition über die Plattform des Bundestags geben, damit der Bundestag das Thema bespricht?

Ja, aber nicht zeitnah. Ein ersthafter Versuch, die GG-Änderung und eine Bundestagsdebatte dazu herbeizuführen, muss gut vorbereitet sein. Aktuell gibt es weder einen öffentlichen Konsens darüber, dass niemand wegen Care-Arbeit benachteiligt werden darf, noch gibt es im Bundestag Mehrheitsverhältnisse, die eine Abstimmung in unserem Sinne wahrscheinlich machen. Der Plan der LUA ist daher, mit der WeAct-Petition Aufmerksamkeit zu generieren und Menschen über das Thema zu informieren. Nach und nach werden das immer mehr Leute werden – und irgendwann kennen dann auch die Parteien das Anliegen und können sich eine Meinung darüber bilden und eine Position entwickeln. Wir denken, dass das in 5 bis 8 Jahren erstmalig der Fall sein könnte – sollte es früher sein, sind wir natürlich bereit!

Warum das Grundgesetz? Würde „familiäre Fürsorgeverantwortung“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht ausreichend sein?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre ein zu schwaches Instrument für den notwendigen Systemwandel. Hier sind die entscheidenden Gründe:

1. Rechtliche Hierarchie
– Das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen.
– Alle Gesetze müssen sich am Grundgesetz messen lassen.
– Das AGG kann vom Gesetzgeber leichter geändert werden.
– Verfassungsrang bietet den höchstmöglichen rechtlichen Schutz.

2. Reichweite der Wirkung
– Das AGG gilt hauptsächlich im Arbeits- und Zivilrecht.
– Das Grundgesetz bindet alle staatliche Gewalt.
– Der Verfassungsrang verpflichtet zu aktivem staatlichen Handeln.
– Es hat Auswirkung auf alle Rechtsbereiche: Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Familienrecht.

3. Gesellschaftliche Signalwirkung
– Das Grundgesetz spiegelt fundamentale Werte der Gesellschaft.
– Der Verfassungsrang macht Sorgearbeit zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
– Im GG hat es auch eine stärkere symbolische Kraft als einfaches Gesetz.
– So wird es zur Grundlage für kulturellen Wandel.

4. Politische Dimension
– Die Gesetzgeberin muss bestehende Gesetze überprüfen.
– Neue Gesetze müssen den Schutz der Sorgearbeit berücksichtigen.
– Es wird zur Basis für Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
– Die Verhandlungsposition in politischen Konflikten wird gestärkt.

5. Strukturelle Veränderung
– Das AGG bekämpft nur einzelne Diskriminierungsfälle, das Grundgesetz ermöglicht systematische Veränderungen.
– Der Verfassungsrang erfordert präventive Maßnahmen und ist die Grundlage für positive Maßnahmen zur Förderung des Schutzes.

Das Grundgesetz ist der Hebel, den wir brauchen, um nicht nur einzelne Symptome zu bekämpfen, sondern das System grundlegend zu verändern. Nur der Verfassungsrang macht deutlich: Der Schutz von Sorgearbeit ist keine Nebensache, sondern fundamentales Recht in unserer Gesellschaft.

Wie wird „familiäre Fürsorgeverantwortung“ genau definiert?

Unter familiärer Fürsorgeverantwortung verstehen wir die regelmäßige, unbezahlte Care-Arbeit für Menschen. Dies umfasst sowohl die direkte Betreuung und Pflege als auch Erziehungsarbeit und die damit verbundene Haushaltsführung. Dabei legen wir einen zeitgemäßen Familienbegriff zugrunde, der über klassische Verwandtschaftsverhältnisse hinausgeht und auch nicht-verwandte Personen in Care-Gemeinschaften einschließt. Eine klare Abgrenzung zu bezahlter Care-Arbeit, wie sie etwa in der professionellen Pflege geleistet wird, ist dabei wichtig.

Welche Arten von Care-Arbeit werden einbezogen?

Die geschützten Care-Formen umfassen das gesamte Spektrum familiärer Sorgearbeit: von der Kinderbetreuung und -erziehung über die Pflege von Angehörigen bis zur Betreuung von Menschen mit Behinderung. Auch die oft unsichtbare Haushaltsführung für Sorgebedürftige wird einbezogen. Besonders wichtig ist die Anerkennung der organisatorischen Fürsorge, des sogenannten Mental Load, sowie der emotionalen Unterstützungsarbeit. Diese verschiedenen Formen der Care-Arbeit werden als gleichwertige Aspekte familiärer Fürsorgeverantwortung anerkannt.

Wie kann ich noch unterstützen?

Um langfristig aktiv zu bleiben und Öffentlichkeitsarbeit zu machen, braucht die LUA Geld. Eine Fördermitgliedschaft ist daher ein toller Weg, um die Arbeit regelmäßig und nachhaltig zu stärken! Wer also Mitglied zusätzlich ehrenamtlich aktiv werden möchte, ist ebenfalls willkommen. Es gibt regionale Communities, die sich treffen und Aktionen planen, interne Schulungen und Austauschtermine, AGs und vieles mehr. Hier geht es zur Mitgliedschaft!

Kümmern, kochen, putzen, trösten: Die Hälfte aller Menschen zwischen 25 und 65 Jahren trägt Fürsorgeverantwortung. Das sind über 22 Millionen Menschen, die jeden Tag systemrelevante Arbeit leisten. Doch das ist nicht anerkannt und sozial abgesichert. Das muss sich ändern.

Die Liga für unbezahlte Arbeit ist die Interessenvertretung für Eltern, Pflegende und Fürsorgende.

Doch die Lasten tragen nur wenige. Zu wenige.

CARE
_CHARTA

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Das geht! Werdet Teil eines wachsenden Bündnisses, das sich hinter der Forderung vereint, dass niemand wegen Care-Arbeit benachteiligt werden darf.  AB DEZEMER 2025

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