Rechtsauffassung
Diese Rechtsauffassung wurde nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet. Sie dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Änderungen vorbehalten (werden gekennzeichnet und datiert).
Rechtsauffassung zum Warnstreik unbezahlt Care-Arbeitender
akademische Sprache
1. Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) schützt die Koalitionsfreiheit für jedermann und für alle Berufe, also auch unbezahlt Care-Arbeitende. Sie dürfen sich zusammenschließen, um ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gemeinsam zu wahren; diese Vereinigung ist eine Koalition, weil sie diesen Zweck verfolgt.
2. Die Bedingungen unbezahlter Care-Arbeit sind Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in diesem Sinne. Sie werden nicht durch Tarifverträge bestimmt, weil es keinen Arbeitgeber gibt, sondern durch politische Entscheidungen – Gesetze, Steuerpolitik, Sozialrecht.
3. Das Kennzeichen jedes Streiks ist, dass Arbeitende gemeinsam die Arbeit stehen lassen. Art. 9 Abs. 3 GG schützt diese gemeinsame Niederlegung als eigene Ausdrucksform. Unbezahlt Care-Arbeitende leisten in aller Regel zwei Arbeiten: die unbezahlte Sorge und daneben eine Erwerbsarbeit. Die Care-Arbeit selbst kann nicht niedergelegt werden, weil niemand einen abhängigen Menschen sich selbst überlässt. Niedergelegt wird deshalb die Erwerbsarbeit. Ziel dieser Niederlegung ist, als Gruppe gehört und wahrgenommen zu werden.
4 Für unbezahlt Care-Arbeitende ist diese Niederlegung die einzige zugängliche Form politischer Präsenz. Wer keine Betreuung hat, und solche ist nur für Erwerbszeiten gewährleistet, kann an Demonstrationen und Versammlungen nicht teilnehmen. Erst das gemeinsame Ruhenlassen der Erwerbsarbeit schafft den Raum, in dem diese Gruppe überhaupt erscheinen kann. Ein Ausschluss dieser Form ließe sie strukturell ohne Möglichkeit, gehört zu werden.
5. Diese Auffassung steht im Einklang mit dem Völkerrecht. Die Europäische Sozialcharta (ESC) erlaubt es nicht, zulässige Streikziele auf tariflich regelbare Ziele zu beschränken; die zuständigen Sachverständigen bestätigen dies seit Jahren, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bezieht diese Bestimmungen in seine Entscheidungen ein.
6. Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass Art. 9 Abs. 3 GG kollektive Arbeitsniederlegungen nicht auf die Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele beschränkt. Ob eine solche Beschränkung mit dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG und mit dem Völkerrecht vereinbar ist, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt.
Stand: 22.9.2026
Warum Care-Arbeitende streiken dürfen (findet die Lua)
Leichte Sprache*
Manche Menschen sorgen für andere. Zum Beispiel für Kinder.
Oder für kranke Angehörige. Sie bekommen dafür kein Geld.
Diese Arbeit heißt Care-Arbeit.
Im Grundgesetz steht ein wichtiges Recht. Das Recht steht in Artikel 9.
Alle Menschen dürfen sich zusammen-tun.
Sie dürfen gemeinsam für ihre Arbeit einstehen.
Dieses Recht gilt auch für Care-Arbeitende.
Über die Care-Arbeit entscheidet kein Chef. Es gibt keinen Arbeitgeber.
Über die Bedingungen entscheidet die Politik.
Zum Beispiel durch Gesetze. Oder durch Steuern.
Ein Streik heißt: Menschen legen zusammen die Arbeit nieder.
So zeigen sie: Unsere Arbeit ist wichtig.
Viele Care-Arbeitende haben zwei Arbeiten.
Die erste Arbeit ist die Care-Arbeit. Die zweite Arbeit ist ein Job für Geld.
Die Care-Arbeit können sie nicht niederlegen. Denn niemand lässt ein Kind allein.
Und niemand lässt einen kranken Menschen allein. Darum legen sie den Job nieder.
Der Job ist nicht das Problem. Aber nur den Job können sie stehen lassen.
Für viele ist das der einzige Weg.
Sie haben wenig Zeit. Sie haben keine Betreuung für die Kinder oder Kranken.
Darum können sie nicht zu einer Demo gehen.
Erst wenn sie den Job zusammen ruhen lassen, werden sie sichtbar.
Auch andere Gesetze helfen dabei.
Es gibt eine Regel in Europa. Sie heißt: Europäische Sozial-Charta.
Diese Regel sagt: Ein Streik darf viele Ziele haben.
Nicht nur Ziele beim Lohn.
Deswegen denken wir: Care-Arbeitende dürfen streiken.
* Was ist Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist einfaches Deutsch.
Viele Menschen können schwere Texte nicht gut lesen.
Leichte Sprache hilft ihnen.
Zum Beispiel hilft sie:
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
- Menschen, die gerade erst Deutsch lernen
- Menschen, die wenig lesen
Leichte Sprache hat feste Regeln.
Die Regeln sind zum Beispiel:
- Die Sätze sind kurz.
- In einem Satz steht nur ein Gedanke.
- Es gibt keine schweren Wörter.
- Schwere Wörter werden erklärt.
So können viele Menschen den Text verstehen. Oft gehören auch Bilder dazu.
Und oft prüfen Menschen aus der Ziel-Gruppe den Text.
Dann heißt er: geprüfte Leichte Sprache.
Dieser Text hier folgt den Regeln.
Aber er ist noch nicht geprüft.
Stand: 22.9.2026


