CARE_CHARTA – IN BEARBEITUNG
Schutz der Sorgearbeit ins Grundgesetz!
Wer unbezahlt Fürsorgeverantwortung übernimmt, darf deswegen keine Nachteile erleiden.
Werdet als Organisation oder Unternehmen Teil eines wachsenden Bündnisses für faire Bedingungen bei der unbezahlten Arbeit.
Das Grundgesetz schützt verschiedene Merkmale und Lebenssituationen.
Aber ein Schutz für Menschen mit Fürsorgeverantwortung fehlt – obwohl ihre Arbeit unverzichtbar ist.
Durch die explizite Nennung von familiärer Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Sorgearbeitende keine Nachteile mehr inkauf nehmen müssen.
ENTWURFSFASSUNG CARE_CHARTA
CARE_CHARTA

