Am Mittwoch, 28. Januar, verhandelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 10 AZR 261/24) einen Fall von großer Bedeutung. Julia Frank, langjährige Beschäftigte im öffentlichen Dienst, klagt auf die vollständige Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 €. Diese Prämie hatte sie während ihrer Elternzeit nicht erhalten. Das Urteil kann bundesweit Auswirkungen haben und klären, ob Eltern künftig besser vor Benachteiligung geschützt werden müssen.
Worum es geht: Ausschluss von Eltern trotz steigender Preise
Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) wurde 2022 eingeführt, um Beschäftigte steuerfrei zu entlasten. Im öffentlichen Dienst wurde die Auszahlung jedoch an einen „Entgeltbezug im Bezugsmonat“ gebunden. Dadurch gingen faktisch alle Beschäftigten in Elternzeit leer aus. Langzeiterkrankte sowie Beschäftigte mit Kinderkrankengeld erhielten die Prämie hingegen.
Julia Frank befand sich in den relevanten Monaten in Elternzeit. Das Arbeitsgericht Essen gab ihrer Klage in erster Instanz statt. In der zweiten Instanz hob das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Urteil teilweise auf. Die Begründung löste bundesweit Kritik aus: Eltern könnten die „Vor- und Nachteile“ vorhandener Betreuungsmöglichkeiten und einer Elternzeit „auch in finanzieller Hinsicht abwägen“. Wenn „keine Option attraktiv“ erscheine, könnten sie davon absehen, „ein Kind zu bekommen oder es aufzuziehen“. Sinngemäß wurde damit auf die Möglichkeit von Abtreibung oder Adoption verwiesen, wenn sich (werdende) Eltern eine Elternzeit finanziell nicht leisten könnten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2024, Az. 14 SLa 303/24).
„Ich klage nicht wegen des Geldes – der Aufwand, das Risiko und die zusätzliche Belastung neben meiner Erwerbs- und Care-Arbeit stehen in keinem Verhältnis dazu. Ich klage, weil ich es nicht akzeptiere, dass Eltern systematisch benachteiligt werden, nur weil sie für ihre Kinder da sind.“ – Julia Frank, Klägerin
Gesellschaftliche Bedeutung: Viele Eltern könnten betroffen sein
Schätzungen zufolge haben mehrere zehntausend bis über 100.000 Beschäftigte im TvöD, im TV-L und in vergleichbaren Tarifverträgen die Inflationsausgleichsprämie ganz oder teilweise nicht erhalten, weil sie zwischen 2023 und 2024 in Elternzeit waren. Wer fristgerecht Widerspruch gegen die Nichtauszahlung eingelegt hat, kann bei einem positiven Urteil unmittelbar profitieren. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hätte damit Vorbildwirkung für zahlreiche ähnliche Fälle.
Rechtsanwältin Sandra Runge, die Julia Frank gemeinsam mit ihrem Anwältinnenteam vor dem Bundesarbeitsgericht vertritt, erklärt:
„Hier geht es um mehr als eine Einzelfallentscheidung. Das Bundesarbeitsgericht hat die Chance, ein klares Signal zu setzen: Wer Kinder bekommt, darf nicht zur Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zweiter Klasse werden. Die bisherige Rechtsprechung zur Inflationsausgleichsprämie ignoriert die Lebensrealität von Sorgearbeitenden, das bedarf einer Korrektur.“
Politische Forderung: Fürsorgeverantwortung besser schützen
„Der Fall steht exemplarisch für eine tiefere strukturelle Schieflage“, betont Jo Lücke, Gründerin der Liga für unbezahlte Arbeit. „Während andere Gruppen selbstverständlich berücksichtigt werden, fallen Eltern und pflegende Angehörige immer wieder durchs Raster. Das ist nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig. Genau deshalb kämpfen wir für die Aufnahme familiärer Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz.“
Die Liga für unbezahlte Arbeit fordert, familiäre Fürsorgeverantwortung ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz zu verankern.
Entscheidung mit Signalwirkung erwartet
Am Mittwoch entscheidet das Bundesarbeitsgericht, ob tarifliche Ausschlüsse wie im Fall von Julia Frank mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind oder ob der Benachteiligung von Eltern rechtliche Grenzen gesetzt sind.
Die Liga für unbezahlte Arbeit wird die Verhandlung begleiten und sich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens weiter für gerechte Arbeitsbedingungen und den rechtlichen Schutz von Sorgearbeit einsetzen.
Die Klägerin trägt die Verfahrenskosten von derzeit rund 7.000 € größtenteils selbst. Eine Crowdfunding-Kampagne wird unter anderem von der Liga für unbezahlte Arbeit, der Stiftung Alltagsheld:innen und dem VAMV unterstützt. Die Stiftung Alltagsheld:innen verdoppelt aktuell alle eingehenden Spenden.
Über die Liga für unbezahlte Arbeit
Die Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) ist Deutschlands erste gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung für alle familiär Care-Arbeitenden. Sie wurde 2025 gegründet und setzt sich für die rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Aufwertung von Care-Arbeit ein.
Pressekontakte
Jo Lücke, Gründerin & Vorstand LUA
0163 6834212
Sandra Maria Runge, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht


