Berlin, 26.3.2026
Die Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) kritisiert die Pläne zur Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung scharf. Medienberichten zufolge erwägt die Bundesregierung, diese Leistung im Zuge von Reformen zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen zu streichen.
Die beitragsfreie Mitversicherung ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Anerkennung für unbezahlte Arbeit – insbesondere Care-Arbeit wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsorganisation. Millionen Menschen tragen täglich zum Funktionieren unserer Gesellschaft bei, ohne dafür ein eigenes Einkommen oder eine eigenständige soziale Absicherung zu erhalten.
Die geplante Abschaffung wird unter anderem mit dem Argument begründet, stärkere Erwerbsanreize setzen zu wollen. Diese Argumentation greift aus Sicht der Liga zu kurz und verkennt die Realität vieler Betroffener grundlegend. Wer unbezahlte Care-Arbeit leistet, arbeitet bereits – oft in einem Umfang, der weit über klassische Arbeitszeiten hinausgeht: ohne Feierabend, ohne Wochenende, ohne Urlaub.
Die Vorstellung, diese Menschen müssten erst durch finanziellen Druck „aktiviert“ werden, verkennt ihren tatsächlichen Arbeitseinsatz und entwertet ihre Leistung. Sie verkennt auch, dass es noch zahlreiche andere Gründe dafür gibt, warum jemand nicht sozialversicherungspflichtig erwerbsarbeitet: schlechte Betreuung oder Kleinverdiener-Anreize wie das Ehegattensplitting zum Beispiel.
„Die Debatte um vermeintlich fehlende Arbeitsanreize geht an der Lebensrealität vieler Menschen völlig vorbei. Wer Angehörige pflegt oder Kinder betreut, arbeitet häufig rund um die Uhr. Diese Menschen brauchen keine zusätzlichen Anreize, sondern Verlässlichkeit und Schutz. Ihnen nun auch noch die beitragsfreie Mitversicherung zu entziehen, ist ein fatales Signal“, erklärt Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit. „Care-Arbeit ist kein arbeitsmarktpolitisches Defizit, sondern eine unverzichtbare gesellschaftliche Leistung.“
Statt Schutzmechanismen abzubauen, sollte die Debatte darauf zielen, auch nicht verheiratete Personen mit Care-Verantwortung verlässlich abzusichern. Es ist nicht vermittelbar, dass Fürsorgende unterschiedlich abgesichert werden – nur weil ein Trauschein vorliegt oder nicht.
Care-Arbeitende angemessen abzusichern, darf keine Frage der Haushaltslage sein.
Niemand verdient Benachteiligung, weil er oder sie gesellschaftlich unverzichtbare Aufgaben übernimmt. Deswegen fordert die LUA, Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz zu verankern.


